Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
von Küste Kreativ, Inhaberin Tania Rother

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von „Küste Kreativ“, Inhaberin Tania Rother, Boltenhagener Straße 14, 23948 Klütz (nachfolgend „Küste Kreativ“ genannt) gelten für alle von Küste Kreativ durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, insbesondere auch für die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen.

1.2 Geschäfts- und / oder Nutzungsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Küste Kreativ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Küste Kreativ.

1.4 Es gilt nur das als vereinbart, was in den Auftragsbestätigungen enthalten ist und zuvor bei der Auftragserteilung besprochen wurde. Mehrkosten durch Erweiterungen des ursprünglichen Auftrages werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Material- und Laborkosten, Requisiten, Modellhonorare, Reisekosten, Spesen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Auf die von Küste Kreativ in Rechnung gestellten Honorare und sonstigen Entgelte ist die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Künstlersozialversicherungs-Abgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht im Honorar enthalten.

§ 2 überlassenes Bildmaterial

2.1. Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2.2 Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Küste Kreativ gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG handelt.

§ 3 Auftragsarbeiten Photo

3.1 Kostenvoranschläge von Küste Kreativ sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht Küste Kreativ gegenüber dem Auftraggeber nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 Prozent zu erwarten ist.

3.2 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche schriftliche Zustimmung der abgebildeten Personen und / oder der Rechteinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat Küste Kreativ von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

3.3 Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn Küste Kreativ die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern der Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert wird, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.

3.4 Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung von Küste Kreativ zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst, noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung von Küste Kreativ gesondert zu honorieren.

3.5 Werden Küste Kreativ Gegenstände zum Fotografieren gegeben, sind diese vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl etc. zu versichern; Küste Kreativ übernimmt hierfür keine Haftung.

3.6 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist Küste Kreativ berechtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

3.7 Küste Kreativ wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung (5.1) nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

3.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber Küste Kreativ zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 4 Anforderung von Archivbildern

4.1 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv / Bestand von Küste Kreativ anfordert, können zur Sichtung und Auswahl für einen im Einzelfall zu vereinbarenden Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und von Küste Kreativ zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.

4.2 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung von Küste Kreativ.

4.3 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlage für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist Küste Kreativ vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.

4.4 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann Küste Kreativ eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens € 120,00 € beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr zu erstatten.

4.5 Wird die in 4.1 geregelte oder die im Lizenzvertrag vereinbarte Rückgabefrist für analoges Bildmaterial überschritten, ist bis zum Eingang der Bilder bei Küste Kreativ neben den sonstigen Kosten und Honoraren eine Verzögerungsgebühr zu zahlen. Die Verzögerungsgebühr beträgt € 120,00 pro Tag und Bild, wobei für das einzelne Bild ungeachtet der jeweiligen Dauer der Verzögerung höchstens der Betrag gefordert werden kann, der in 8.8 dieser Bedingungen als Schadenspauschale für den Verlust des Bildes vorgesehen ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Küste Kreativ durch die verspätete Rückgabe der Bilder kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Verzögerungsgebühr.

§ 5 Webdesign und graphische Gestaltung

5.1 Küste Kreativ gestaltet nach den Vorgaben und Wünschen und individueller Absprache mit dem Auftraggeber Webseiten sowie Druckvorlagen. Sofern nicht abweichend schriftlich zwischen Küste Kreativ und dem Auftraggeber vereinbart, übernimmt Küste Kreativ die vollständige graphische und künstlerische Ausgestaltung der zu erstellenden Webseite oder Druckvorlage sowie auch die technische Umsetzung, d.h. bei Webseiten deren vollständige Programmierung bzw. bei Druckvorlagen die Erstellung des Layouts im Satzprogramm und die Einbindung etwaiger weiterer Dateien, wie z.B. Grafiken.

5.2 Art und Umfang der von Küste Kreativ zu erbringenden Werkleistung ergeben sich gemäß Ziffer 1.4 aus der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber, die in der Auftragsbestätigung manifestiert ist.

5.3 Küste Kreativ wird nach Maßgabe der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen zunächst einen ersten Entwurf anfertigen, in welchem die wesentlichen graphischen Elemente und Inhalte sowie das Grundgerüst im Falle einer Webseitenerstellung fixiert werden, und wird dem Auftraggeber diesen Entwurf zur Teilabnahme vorlegen. Anschließend werden die in Auftrag gegebenen Druckvorlagen bzw. Webseiten nach Maßgabe der von dem Auftraggeber benannten Texte versehen und damit in einen Zustand versetzt, der eine Druckfreigabe bzw. eine Veröffentlichung der Webseite nach sich zieht.

5.4 Fordert Küste Kreativ den Auftraggeber schriftlich zur Abnahme auf, so gilt die Teil- oder Endabnahme als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Aufforderung die Abnahme schriftlich und unter Benennung der Gründe verweigert.

5.5 Änderungen an den von Küste Kreativ geschaffenen Druckvorlagen und / oder Webseiten sind ausgeschlossen, soweit die Abnahme bereits erteilt worden ist.

5.6 Wenn Küste Kreativ auch mit dem Webhosting der gestalteten Webseite beauftragt ist, kann die Abnahme auch dadurch erklärt werden, dass der Auftraggeber Küste Kreativ anweist, die Webseite im Internet zu veröffentlichen.

§ 6 Honorar und Nebenkosten, Ausfallhonorar

6.1 Alle nach dem jeweils zugrundeliegenden Vertrag an den Auftraggeber zu übertragenden Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei Küste Kreativ. Erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Honorare darf der Auftraggeber die Nutzungsrechte ohne Zustimmung von Küste Kreativ selbst im vertraglichen Umfang nutzen bzw. an einen etwaigen in dem Vertrag bezeichneten Dritten übertragen.

6.2 Wird die bei Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die Küste Kreativ nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen.

6.3 Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält Küste Kreativ auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

6.4 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die Küste Kreativ im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisekosten, Kilometerpauschale).

6.5 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann Küste Kreativ Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

6.6 Wird ein Auftrag aus Gründen, die Küste Kreativ nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, kann Küste Kreativ ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass dies Küste Kreativ zu vertreten hat, so steht Küste Kreativ das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn Küste Kreativ mit der Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten oder verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht von Küste Kreativ zu vertreten sind, z.B. bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing, schlechtem Wetter, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Produkten, Fehlern im Labor, Nichterscheinen der Fotomodelle, Reisegepäckverlust etc., erhöht sich das Honorar im Verhältnis zu dem ursprünglich vereinbarten Honorar. Die Nebenkosten erhöhen sich in diesem Fall nach Aufwand.

§ 7 Nutzungsrechte

7.1 Küste Kreativ ist der alleinige Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem jeweiligen Werk. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt Küste Kreativ berechtigt, die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

7.2 Ohne ausdrückliche Zustimmung von Küste Kreativ dürfen diese Nutzungsrechte weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen werden. Insbesondere erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum an dem überreichten Fotomaterial.

7.3 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Art von Vervielfältigung, Reproduktion, Veränderung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, Umgestaltung zur Reproduktion auf andere Bildträger etc. bedarf, soweit sie nicht von der vertraglich vereinbarten Nutzung gedeckt ist, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Küste Kreativ. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Werk zu scannen und / oder digital, auch in Teilen zu speichern, zu bearbeiten, umzugestalten, zu vervielfältigen, zur Herstellung neuer digitaler Bilder zu verwenden bzw. auf andere Medien und Bildträger zu übertragen.

7.4 Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung kann Küste Kreativ vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar des fünffachen vereinbarten Nutzungshonorars fordern oder, mangels Vereinbarung, das fünffache übliche Nutzungshonorar, mindestens jedoch € 500,00 pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

7.5 Bei jeder Bildveröffentlichung ist Küste Kreativ als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild oder im Impressum deutlich hervorgehoben unter geeigneter Bezeichnung des jeweiligen Bildes erfolgen und wie folgt ausgestaltet sein:

© Küste Kreativ, Tania Rother

§ 8 Digitale Bildverarbeitung

8.1 Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.

8.2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Küste Kreativ und dem Auftraggeber.

8.3 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name von Küste Kreativ mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und Küste Kreativ jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.

§ 9 Haftung und Schadensersatz

9.1 Schadensersatzansprüche gegen Küste Kreativ sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

9.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Küste Kreativ für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.

9.3. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von Küste Kreativ entstanden sind sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.4 Soweit die Haftung von Küste Kreativ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Küste Kreativ.

9.5 Küste Kreativ übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung der lizenzierten Bilder. Insbesondere haftet Küste Kreativ nicht für die persönlichkeits-, marken- und / oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

9.6 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von Küste Kreativ oder deren Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Küste Kreativ oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Küste Kreativ oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

9.7 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

9.8 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Küste Kreativ ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von € 1.000,00 für jedes Original und von € 200,00 für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt Küste Kreativ vorbehalten.

9.9 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung von Küste Kreativ (§ 7.5) oder wird der Name von Küste Kreativ mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (§ 8.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch € 200,00 pro Bild und Einzelfall. Küste Kreativ bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäfts- und Nutzungsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Klütz, falls der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, den Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, sein Sitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder Ansprüche im Mahnverfahren geltend gemacht werden, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist oder Küste Kreativ den gesetzlichen Gerichtsstand des Auftraggebers wählt.

10.4 Erfüllungsort ist Klütz.

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